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Rücknahmepflicht wird ausgeweitet

Elektroschrott im Supermarkt entsorgen

Wer Toaster und Handys, Mikrowellen und Waschmaschinen im Supermarkt kauft, hat seit diesem Jahr mehr Rechte beim Entsorgen der alten Geräte. Denn die Rücknahmepflicht wird 2022 ausgeweitet. Supermärkte ab 800 Quadratmetern Verkaufsfläche aufwärts müssen dann Rücknahmestellen einrichten, wenn sie mehrmals im Kalenderjahr oder sogar dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte im Sortiment anbieten. Dafür gilt bis zum 30. Juni 2022 eine Übergangsfrist. Elektrogeräte lassen sich auch im Fachgeschäft zurückgeben, wenn es sich um große Händler handelt. Der Vorteil bei dieser Form der Rückgabe: Wer dort ein Gerät kauft und sich nach Hause liefern lässt, kann das Altgerät meist abholen lassen. Fahrtwege und die eigene Schlepperei fallen also weg. Schon jetzt sind Fachhändler im Bereich Elektrogeräte zur Rücknahme verpflichtet, wenn sie eine Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern haben.

Auch im Onlinehandel gibt es ab dem 1. Juli 2022 eine Verbesserung für Käufer: Auch kleine Händler müssen dann bei jedem Kauf von Neugeräten die kostenlose Abholung und Entsorgung anbieten. Für große Online-Händler mit einer Versand- und Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmetern gilt die Rücknahmepflicht schon jetzt.