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Schnelle Hilfen für Niedersächsische Sportvereine

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat eine Erhöhung der Maximalfördersumme aus dem Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen auf den Weg gebracht.

Maximalfördersumme für Sportorganisationen wird verdoppelt

In enger Abstimmung mit dem Landessportbund Niedersachsen e.V. (LSB), dem Niedersächsischen Finanzministerium sowie dem Niedersächsischen Landesrechnungshof wurde die bereits für das Jahr 2021 angepasste Richtlinie so angepasst, dass Sportvereine jetzt bis zu 100.000 Euro aus dem Sondervermögen abrufen können.
Die Abwicklung des Corona-Sonderprogrammes für Sportorganisationen erfolgt weiterhin im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedrohten gemeinnützigen Sportorganisationen. Auf der Grundlage der geänderten Richtlinie können gemeinnützige Sportorganisationen Billigkeitsleistungen in Höhe von 70 Prozent der entstehenden Unterdeckung, höchstens jedoch in Höhe von insgesamt 100.000 Euro pro Verein erhalten, wenn sie aufgrund von Liquiditätsengpässen infolge der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind.

MdL Gerd Hujahn betont: "Sportvereine sind ein wichtiger Pfeiler für unsere sozialen und gesundheitsfördernden Grundbedürfnisse. Durch die Pandemie sind hohe Mitgliederverluste zu verschmerzen und finanzielle Einbrüche zu verzeichnen. Mit dem Corona-Sonderprogramm wurde ein bedeutender Schritt gegangen, um die Existenz der vielfältigen Sportvereinslandschaft zu erhalten."
Gern stehen wir bei Fragen zur Antragstellung zur Verfügung.
Email: wahlkreisbuero@hujahn.de