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Artikelfoto Symbolbild Pixabay

Sonnenschirme, Loungemöbel & Co in der Altstadt

Neue Gestaltungsrichtlinie für die Altstadt tritt zum 1. April 2023 in Kraft

Am 1. April 2023 tritt die neue Gestaltungsrichtlinie für den öffentlichen Raum der Hann. Mündener Altstadt in Kraft. Über den Zeitraum eines Jahres kamen Vertreterinnen und Vertreter des Stadtrates, des Mündener Ortsverbandes des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), der Mündener Gilde als Interessenvertreter des Einzelhandels, der städtischen Wirtschaftsförderung beziehungsweise des Ordnungsamtes, des Bereichs Stadtentwicklung sowie der Hann. Münden Marketing GmbH in mehreren Sitzungen zusammen, um darüber zu diskutieren und festzulegen, welche Regelungen für Privathaushalte wie Einzelhändler zukünftig gelten sollen, wenn es um Warenauslagen, Bestuhlung, Werbeanlagen, Sonnenschirme, Bänke und Blumen vor Wohnhäusern und Geschäften geht.

„Die alte Gestaltungsrichtlinie ließ einiges an Interpretationsspielraum zu, was oftmals zu Irritationen bei den betroffenen Einzelhändlern und Gastronomen einerseits und viel Aufklärungsarbeiten durch das Ordnungsamt andererseits gesorgt hatte. Mit der nun aktualisierten Gestaltungsrichtlinie konnten viele offene Fragen geklärt werden. In Zukunft wird das dazu beitragen, Unklarheiten und Verärgerungen über nicht genehmigtes Inventar in unseren Straßen von vornherein zu vermeiden“, teilt Hann. Mündens Bürgermeister Tobias Dannenberg mit.#

Die wichtigsten Punkte in Kürze:

Auch vor Einzelhandelsgeschäften dürfen nun Sonnenschirme stehen.

Gastronomiebetriebe dürfen Servicewagen- oder schränke im Außenbereich aufstellen.

Dreidimensionale Figuren (z.B. Ritter der Rotwurst) dürfen nun auf öffentlicher Fläche stehen. 

Gastronomiebetriebe erhalten eine größere Freiheit, was die Auswahl ihrer Bestuhlung angeht. Somit ist u.a. das Aufstellen von Strandkörben oder Lounge-Möbeln gestattet.

Bänke (sogenannte „Kommunikations-Bänke“) können vor Wohnhäusern für Anwohner aufgestellt werden.