Steuererklärung: Das gilt es für Abgabepflichtige zu beachten
Abgabe bis 31. OktoberViele finden es lästig und schieben es vor sich her. Dabei lohnt es sich häufig, eine Steuererklärung zu erstellen - weil Arbeitnehmerinen und Arbeitnehmer meist Geld vom Finanzamt zurückbekommen. „Laut dem Statistischem Bundesamt sind das im Schnitt pro Person 1051 Euro“, sagt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Steuern, die zuvor zu viel entrichtet wurden.
Aber längst nicht jede oder jeder muss zwingend eine Steuererklärung abgeben. Wer verpflichtet ist, das für das Jahr 2021 zu tun, hat dafür bis einschließlich 31. Oktober 2022 Zeit. Eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung besteht etwa, wenn neben dem Arbeitslohn weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr erzielt wurden. „Hierbei geht es beispielsweise um Einkünfte durch eine Nebentätigkeit oder um Mieteinnahmen“, so Bauer.
Wer Lohnersatzleistungen wie etwa Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro erhalten hat, steht ebenfalls in der Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben. Das gilt auch, wenn eine Frau oder ein Mann mehrere Arbeitgeber nebeneinander hatte, oder wenn ein Freibetrag beantragt wurde und der Arbeitslohn im Jahr 12250 Euro - bei zusammenveranlagten Ehegatten 23350 Euro - überstieg.
Haben beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen und ist einer der beiden in Steuerklasse V oder VI eingestuft, oder hatte sich das Paar für das sogenannte Faktorverfahren (Steuerklasse IV/Faktor) entschieden, ist ebenfalls eine Steuererklärung fällig. „Das ist auch der Fall, wenn beispielsweise eine Ehe durch Tod oder Scheidung endet oder wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin von einem Arbeitgeber eine Abfindung erhalten hat“, so Bauer.
Steuererklärungen können komplett digital übermittelt werden
Formulare für die Steuererklärung liegen beim Finanzamt aus. Alternativ kann man sie sich aus dem Internet herunterladen. Möglich ist aber auch, die Erklärung papierlos ans Finanzamt zu schicken. Das geht etwa über das elektronische Finanzamt Elster. Inzwischen helfen auch im Handel erhältliche Softwareprogramme, Onlinetools oder Apps dabei, eine Steuererklärung zu erstellen.
„Die Steuerformulare 2021 unterscheiden sich für Arbeitnehmer nicht groß von denen des Jahres 2020“, sagt Karbe-Geßler. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen mindestens den Mantelbogen - hier gehören unter anderem Name, Geburtsdatum und Adresse rein - ausfüllen. Außerdem die Anlage N für die Arbeitseinkünfte und die Anlage Vorsorgeaufwand für die Versicherungen. Eine vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer gehört seit dem Steuerjahr 2020 der Vergangenheit an.
Belege und Spendenquittungen sind nicht mehr beizufügen
„Belege oder Aufstellungen sind der Steuererklärung nicht mehr beizufügen“, sagt Bauer. Erst auf konkrete Nachfrage sind sie dem Finanzamt nachzureichen. Belege oder Spendenquittungen also besser nicht einfach entsorgen. Ab der Steuerfestsetzung, also ab dem Datum des Steuerbescheids, sind Spendenquittungen ein Jahr lang aufzubewahren“, so Daniela Karbe-Geßler.
Eine Ausnahme gibt es in Sachen Belege beifügen: Wer 2021 eine energetische Sanierung seines Wohnhauses hat vornehmen lassen, muss das in der neuen Anlage „Energetische Maßnahmen“ eintragen. „Außerdem ist die Bescheinigung des Fachbetriebs und des Energieberaters der Erklärung beizufügen“, erklärt Karbe-Geßler. (dpa)