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Vererben, Vermachen, Stiften: Mit dem Nachlass Gutes tun

Es reicht, wenn das Testament handschriftlich verfasst ist

Mancher möchte über den eigenen Tod hinaus für eine Herzensangelegenheit Geld geben. Mit dem Nachlass gemeinnützige Organisationen unterstützen. Damit dieser Wunsch in Erfüllung geht, ist eines wichtig: „Ein unmissverständlich geschriebenes Testament.“


Es reicht, wenn das Testament handschriftlich verfasst und mit Datum und Unterschrift versehen ist. Theoretisch kann man seinen gesamten Nachlass einer gemeinnützigen Organisation zukommen lassen.

Denkbar ist auch, dass die gemeinnützige Organisation die Hälfte des Vermögens bekommt und die andere Hälfte geht an die Hinterbliebenen. Eine weitere Möglichkeit: Die gemeinnützige Organisation erhält aus dem Nachlass einen Einmalbetrag. Natürlich kann man auch mehrere Vereine und Initiativen im Testament bedenken.

Frühzeitig das Gespräch mit Angehörigen suchen 

Doch egal, welche Variante der Erblasser*In wählt: Viele von ihnen fragen sich, ob und wie sie ihre Entscheidung gegenüber ihren nächsten Angehörigen kommunizieren - schließlich werden diese eines Tages entweder weniger oder allenfalls einen Pflichtteil erben.

Kontakt zur Organisation suchen 

Es macht darüber hinaus Sinn, mit der Organisation, die man testamentarisch bedenken möchte, im Vorfeld Kontakt aufzunehmen. Denn längst nicht jede Organisation kann mit einem ihr zugedachten Nachlass, zum Beispiel einer Immobilie in einer Kleinstadt, etwas anfangen. Vererben, vermachen, stiften: Wer seinen Nachlass für Gutes einsetzen möchte, hat verschiedene Varianten zur Wahl - nur welche ist die richtige?

Mancher möchte über den eigenen Tod hinaus für eine Herzensangelegenheit Geld geben. Mit dem Nachlass gemeinnützige Organisationen unterstützen. Damit dieser Wunsch in Erfüllung geht, ist eines wichtig: „Ein unmissverständlich geschriebenes Testament.“

Es reicht, wenn das Testament handschriftlich verfasst und mit Datum und Unterschrift versehen ist. Theoretisch kann man seinen gesamten Nachlass einer gemeinnützigen Organisation zukommen lassen.

Denkbar ist auch, dass die gemeinnützige Organisation die Hälfte des Vermögens bekommt und die andere Hälfte geht an die Hinterbliebenen. Eine weitere Möglichkeit: Die gemeinnützige Organisation erhält aus dem Nachlass einen Einmalbetrag. Natürlich kann man auch mehrere Vereine und Initiativen im Testament bedenken.

Option 1: Vererben. Wird eine Organisation per Testament zur Erbin bestimmt, übernimmt diese nicht nur das gesamte Vermögen, sondern auch Pflichten und Verbindlichkeiten: Das schließt mögliche Schulden ein. Mit der jeweiligen Organisation kann man, falls sie Erbin wird, oft auch vereinbaren, dass sie sich im Todesfall zum Beispiel um die Wohnungsauflösung, um den Hund oder um die Grabpflege kümmern.

Option 2: Vermachen. Will man nur einen Teil des Vermögens für einen guten Zweck vorsehen, ist zumeist ein Vermächtnis ideal. Auch hier ist es wichtig, der Organisation im Vorfeld mitzuteilen, für was genau sie die Zuwendung eines Tages verwenden soll.

Option 3: Stiften. Wer über ein sehr großes Vermögen verfügt, für den kann es Sinn machen, eine eigene Stiftung zu gründen. Interessierte können sich etwa beim Deutschen Stiftungszentrum beraten lassen. Was natürlich immer möglich ist: Schon zu Lebzeiten Teile seines Vermögens für einen guten Zweck verschenken.