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Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag am 9. Oktober

Wahlbenachrichtigungen sind verschickt - Jetzt Briefwahl beantragen

Am 9. Oktober findet in der Zeit von 8 bis 18 Uhr die Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag statt. Bei der Niedersächsischen Landtagswahl werden alle fünf Jahre mindestens 135 Abgeordnete gewählt. Die Wählenden in Niedersachsen bestimmen mit ihrem „Kreuzchen“ unmittelbar über die Zusammensetzung ihres Parlaments, dem Landtag. Der Landtag ist das oberste Verfassungsorgan des Landes Niedersachsen. 

Alle Wahlberechtigten verfügen über zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird der/die Direktkandidat:in des Wahlkreises gewählt. Mit der zweiten Stimme kann eine Partei – genauer gesagt: deren Landesliste – gewählt werden.
Natürlich ist es auch möglich, bereits im Vorfeld des 9. Oktobers seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Der Anteil der Briefwähler:innen ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Um fristgerecht seine Stimme abzugeben, bedarf es einiger Fristen.

Am 7. September wurden die Wahlbenachrichtigungen an alle Haushalte per Post versandt. Auf der Rückseite der Benachrichtigung befindet sich der Vordruck des Antrags für die Briefwahl. Dieser Antrag muss ausgefüllt, frankiert und an die angegebene Adresse zurückgesendet werden. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann zugestellt und sollten möglichst zeitnah zurückgesendet werden. Liegt der Wahlbrief am Wahlsonntag nicht bis um 18 Uhr zur Auszählung vor, wird er nicht berücksichtigt.
Sollten Sie es nicht schaffen, den Wahlbrief rechtzeitig zu versenden, besteht die Möglichkeit, am 9. Oktober doch ins Wahllokal zu gehen und dort bis 18 Uhr den Wahlschein direkt vor Ort auszufüllen oder auch die Briefwahlunterlagen abzugeben.

 

Wer ist wahlberechtigt?

Man muss mindestens 18 Jahre alt sein

Man muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen

Der Hauptwohnsitz muss seit mindestens drei Monaten in Niedersachsen gemeldet sein