Werbung
Artikelfoto Symbolbild Pixabay

Weiterbildung ist auch für Minijobber möglich

Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung

Staatliche Förderungen für berufliche Weiterbildungen bringen im Arbeitsleben viele Vorteile. Davon können auch Minijobber:innen profitieren. Beziehen diese Arbeitslosengeld II, können sie Förderung für die berufliche Weiterbildung beim zuständigen Jobcenter erfragen. Aber auch andere Mitarbeiter, die maximal 450 Euro verdienen, können die Förderung beantragen. Darauf weist die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung hin.

Die Fördermöglichkeiten und Zugangsvoraussetzung variieren allerdings in den jeweiligen Bundesländern. Einen bundesweiten Überblick über berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten bieten das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie die Bundesagentur für Arbeit. (dpa)