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Weitere Ergebnisse der technischen Vorerkundungen für den Einsatz zur Kampfmittelbeseitigung am 25. März 2023

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen (KBD) hat seine technischen Vorerkundungen an den Blindgängerverdachtspunkten auf dem Gelände zwischen S-Arena und Leine wie geplant fortgesetzt.

 Bei einem Punkt hat sich nun für den KBD der Verdacht erhärtet. 

Der KBD rechnet an diesem Verdachtspunkt klar mit einem Bombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg, der bei dem geplanten Einsatz am Samstag, 25. März 2023, unschädlich gemacht werden muss. Die technische Vorerkundung eines weiteren Verdachtspunktes ergab dort einen für die aktuellen Untersuchungen in Göttingen neuen Fall: Hier ermittelten die Fachleute einen sogenannten Teildetonierer. Er stellt weiterhin einen Gefahrenpunkt dar und muss bei dem Einsatz am 25. März ebenfalls unschädlich gemacht werden.

Unterschiedliche Fälle 

In der Woche zuvor war bei einem anderen Verdachtspunkt auf dem Gelände bereits festgestellt worden, dass hier eine Bombe teilweise detoniert war. Hier lag der Fall jedoch anders: Die verbliebenen Reste stellen keinen eigenen Gefahrenpunkt mehr dar. Daher hatte sich die Zahl der Fälle für den Einsatz von vier auf drei reduziert. Zunächst bleibt es nun bei drei Punkten, an denen der KBD am letzten März-Wochenende Kampfmittel entschärfen oder kontrolliert sprengen muss.

Als nächstes unterziehen die Fachleute nun den dritten noch verbleibenden Punkt der näheren Untersuchung. Außerdem werden die bereits geklärten Punkte für den Einsatz vorbereitet. Unter anderem bedeutet dies, dass die Fundstellen fachgerecht aufbereitet und zum Schutz Container aufgestellt werden.

Wachdienst für Sperrgebiet wird verstärkt

Für das Gebiet vom Schützenplatz bis zum westlichen Leineufer gilt während dieser Arbeiten bis zum Einsatz am 25. März für Unbeteiligte ein absolutes Betretungsverbot und ein Flugverbot für Drohnen. Bei Verstößen gegen die Verbote werden Bußgelder verhängt. Da hier wiederholt Spaziergänger gesichtet werden, verstärkt die Stadt aktuell den Wachdienst zur Kontrolle.

Evakuierung der Anwohnenden  

Zum Schutz der Bevölkerung ist am 25. März eine Evakuierung im 1.000-Meter-Radius rund um die Verdachtspunkte erforderlich. Der Evakuierungsradius und die dazugehörige Liste der Straßen und Hausnummern bleiben wie bereits bekanntgegeben bestehen. Wer seine Adresse dort findet, muss das Gebiet für die gesamte Dauer des Einsatzes verlassen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich der Evakuierungsradius am Rand bis zum Einsatz noch leicht verändert. Verstöße gegen die Evakuierungsanordnung werden konsequent mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 5.000 Euro geahndet.

Unterbringung während des Einsatzes  

Anwohnende im Evakuierungsradius sollten sich für die Dauer der Evakuierung möglichst bald um eine Unterkunft außerhalb des Sperrgebietes kümmern, sofern dies noch nicht geschehen ist. Die Stadt richtet für alle, denen das nicht möglich ist, im Felix-Klein-Gymnasium, Böttingerstraße 17, ein Evakuierungszentrum ein. Dort können sich Anwohnende aus dem Evakuierungsradius aufhalten, sie werden mit Mahlzeiten und Getränken versorgt. Für Hin- und Rückfahrt ist ein kostenloser Shuttle-Service mit Bussen geplant. Weitere Informationen folgen rechtzeitig vor dem Einsatz.

Weitere Informationen

Fortlaufend aktuelle Informationen zum Einsatz, darunter auch Antworten auf häufige Fragen, vermeldet der Liveblog der Stadt Göttingen unter goe.de/bombenverdacht.