Corona: Absonderungspflicht endet
Die sogenannte Absonderungsverordnung der Niedersächsischen Landesregierung läuft am Dienstag, 31. Januar 2023, aus.Damit endet die Pflicht, sich im Fall einer Corona-Infektion für fünf Tage in häusliche Isolation zu begeben. Auch wer nach einem Antigen-Schnelltest ein positives Ergebnis hat, muss keinen PCR-Test mehr durchführen lassen.
Diese Änderung nimmt das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Göttingen zum Anlass, die automatisierten Isolationsschreiben, Genesenen-Nachweise und SMS zum 1. Februar 2023 einzustellen. Unabhängig von den angepassten Regeln bleibt Covid-19 eine meldepflichtige Infektionskrankheit mit potentiell schwerwiegendem Verlauf. Menschen mit Corona-typischen Symptomen wird daher weiterhin empfohlen, sich testen zu lassen. Wer krank ist, sollte zuhause bleiben und Kontakte zu anderen Personen reduzieren. Impfungen sind bei niedergelassenen Ärzt*innen erhältlich.
Für Personen in medizinischen, pflegerischen und anderen Gesundheitseinrichtungen gelten die Absonderungsvorgaben nach Angaben des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes aktuell unverändert.
Keine Maskenpflicht in Bus und Bahn
Ab Donnerstag, 2. Februar 2023, endet außerdem die Pflicht, im Nah- und Fernverkehr eine Maske zu tragen. Die Maskenpflicht gilt dann nur noch in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen.
Corona-Hotline
Wer Fragen zu diesen und weiteren Aspekten rund um Corona und COVID-19 hat, kann die Corona-Hotline unter 0551/400-3500 montags bis freitags zwischen 8.00 Uhr und 16.00 Uhr kontaktieren. Aktuelle Informationen gibt es auch im städtischen Corona-Liveblog.
Hinweis an die Redaktionen
Am Freitag, 3. Februar 2023, werden zum vorerst letzten Mal die nach Städten und Gemeinden aufgeschlüsselten Corona-Fallzahlen für die Stadt und den Landkreis Göttingen veröffentlicht. Aktuelle Zahlen zum Landkreis Göttingen bietet Ihnen aber weiterhin das COVID-19-Dash-Board des Robert Koch-Instituts.